Das gesamte
bürgerliche Gesetzbuch
und
Wohnungseigentumsgesetz
finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz
Das Mietrecht ist im BGB in den §§ 535 - 597 geregelt.
Das Nachbarrecht ist sowohl im BGB wie auch im Nachbarrecht des Landes Baden-Württemberg geregelt. Auszüge dazu finden sie in der Broschüre: